Muster: Betreibung löschen lassen

Zwei Briefe lösen die meisten Fälle: das Gesuch ans Betreibungsamt und die Rückzugsbitte an den Gläubiger.

✓ Gratis-Check ohne Anmeldung · ✓ Rechtsstand SchKG 1.1.2026 · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

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Auszug: Gesuch um Nichtbekanntgabe

Einschreiben

Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte (Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG) – Betreibung Nr. [Nr.]

Gesuchsteller/in (Schuldner/in): [Name, Adresse]
Gläubiger/in: [Name, Adresse]
Betreibung Nr. [Nr.], Zahlungsbefehl zugestellt am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestützt auf Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG ersuche ich Sie, die oben genannte Betreibung Dritten nicht mehr zur Kenntnis zu bringen.

Ich halte die Betreibung für nicht gerechtfertigt und habe gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben. Die Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls ist am [Datum] abgelaufen. …

Auszug: Rückzugserklärung für den Gläubiger

Rückzug der Betreibung – [Nr.]

Die Betreibung Nr. [Nr.] (Zahlungsbefehl zugestellt am [Datum]) ziehen wir hiermit mit sofortiger Wirkung vorbehaltlos zurück. Wir ersuchen Sie, die Betreibung Dritten nicht mehr zur Kenntnis zu bringen (Art. 8a Abs. 3 Bst. c SchKG).

Unterschrift Gläubiger/in bzw. Vertretung: ______

Nur der Gläubiger oder seine Vertretung darf den Rückzug unterzeichnen. Eine vom Schuldner selbst unterschriebene Erklärung ist ungültig.

Im Brief-Paket (CHF 9.90)

  1. Gesuch um Nichtbekanntgabe ans Betreibungsamt – mit Betreibungs-Nr., Gläubiger, Datum des Zahlungsbefehls und des Rechtsvorschlags, Variante nach abgewiesener Rechtsöffnung.
  2. Brief an den Gläubiger mit Bitte um Rückzug – nach Zahlung, als Vorschlag «Zahlung gegen Rückzug» oder bei unberechtigter Betreibung – inkl. unterschriftsreifer Rückzugserklärung als Seite 2.
  3. Nachfassbrief an den Gläubiger mit Hinweis auf Art. 85 bzw. 85a SchKG.
  4. Brief ans Betreibungsamt: Bitte um Bestätigung und Bestellung eines Registerauszugs.

Gratis-Alternative für das Gesuch allein: das offizielles Formular 2 fak des Bundesamts für Justiz.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Zustelldatum des Zahlungsbefehls, Rechtsvorschlag, Verfahren des Gläubigers und Zahlung angeben. Der Check zeigt den richtigen Weg – Gesuch nach Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG, Rückzug durch den Gläubiger (Bst. c) oder Beschwerde/Klage – und das genaue Datum, ab dem das Gesuch beim Amt eintreffen darf.
  2. Fallen vermeiden: Wer bezahlt hat oder keinen Rechtsvorschlag erhoben hat, bekommt das Gesuch abgewiesen und zahlt trotzdem CHF 40. Der Check warnt vorher.
  3. Brief-Paket für CHF 9.90: Gesuch ans Betreibungsamt, Rückzugsbitte an den Gläubiger mit unterschriftsreifer Rückzugserklärung, Nachfassbrief und Bitte um Bestätigung bzw. Bestellung des Registerauszugs – PDF auf Deutsch oder Französisch.

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Gibt es ein offizielles Formular?

Ja, das Bundesamt für Justiz stellt das Formular 2 fak gratis zur Verfügung. Es ist nicht obligatorisch: Die Ämter müssen auch Gesuche ohne Formular entgegennehmen (BJ-Weisung Nr. 5, Ziff. 14). Unser Brief-Paket enthält zusätzlich die Briefe an den Gläubiger.

Ab wann kann ich das Gesuch um Nichtbekanntgabe stellen?

Nach Ablauf von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls. Beispiel: zugestellt am 15.07.2026, die Frist endet am 15.10.2026, das Gesuch sollte ab dem 16.10.2026 beim Betreibungsamt eintreffen. Der Gratis-Check rechnet Ihr Datum aus.

Muss der Gläubiger die Betreibung zurückziehen?

Nein, dazu ist er nicht verpflichtet – auch nicht nach einer Zahlung (so z. B. das Betreibungsamt Basel-Stadt). Beweisen Sie durch Urkunden, dass die Schuld samt Zinsen und Kosten getilgt ist, können Sie beim Gericht des Betreibungsortes die Aufhebung der Betreibung verlangen (Art. 85 SchKG).