Sauberer Betreibungsregisterauszug

Für die Wohnungssuche oder einen neuen Job zählt der Auszug. So bekommen Sie ihn – und so verschwinden ungerechtfertigte oder erledigte Betreibungen daraus.

✓ Gratis-Check ohne Anmeldung · ✓ Rechtsstand SchKG 1.1.2026 · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

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Was im Auszug steht – und was nicht

  • Aufgeführt: alle Betreibungen der letzten fünf Jahre im Betreibungskreis, auch eingestellte und solche, die wegen Ablaufs der Jahresfrist (Art. 88 SchKG) nicht mehr fortgesetzt werden können; Zahl und Gesamtbetrag der offenen Verlustscheine aus Pfändungen der letzten 20 Jahre (Hinweistext gemäss BJ-Weisung Nr. 5).
  • Nicht aufgeführt: vom Gläubiger zurückgezogene Betreibungen, durch Gerichtsentscheid aufgehobene, auf Gesuch des Schuldners nicht einsehbare (Art. 8a Abs. 3 SchKG) und Betreibungen anderer Betreibungskreise.
  • Selbstauskunft: Auch im Auszug, den Sie über sich selbst bestellen, erscheinen verborgene Betreibungen nicht (BJ-Weisung Nr. 5, Ziff. 13).
  • Umgezogen? Der Auszug gilt nur für einen Betreibungskreis. Wohnten Sie in den letzten fünf Jahren anderswo, bestellen Sie auch dort einen Auszug.

Kosten und Bestellung

VarianteGebühr (Art. 12a GebV SchKG)
Am SchalterCHF 17
Per Post oder elektronischCHF 18
Per EinschreibenCHF 22

Online bestellen können Sie bei vielen Ämtern direkt oder über die offizielle Plattform EasyGov. Oft ist ein gültiger Ausweis nötig (z. B. Kanton Bern).

Die vier Wege zum sauberen Auszug

WegVoraussetzungWer handelt?
Gesuch um Nichtbekanntgabe (Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG)Rechtsvorschlag erhoben, 3 Monate seit Zustellung abgelaufen, kein (erfolgreiches) Verfahren des Gläubigers, Forderung nicht bezahltSie, beim Betreibungsamt; CHF 40
Rückzug (Bst. c)Gläubiger zieht zurück – typischerweise nach Zahlung oder Einigungnur der Gläubiger bzw. seine Vertretung
Nichtig / aufgehoben (Bst. a)Betreibung nichtig (Art. 22 SchKG) oder durch Beschwerde (Art. 17 SchKG, 10 Tage) oder Urteil aufgehoben, z. B. nach Art. 85 oder 85a SchKGAufsichtsbehörde bzw. Gericht
Rückforderungsklage gewonnen (Bst. b)Nichtschuld bezahlt, Klage innert eines Jahres nach der Zahlung (Art. 86 SchKG)Gericht

Faustregel: Bestritten und Rechtsvorschlag erhoben → Gesuch (Bst. d). Bezahlt oder geschuldet → Gläubiger um Rückzug bitten (Bst. c). Formfehler des Amts → Beschwerde (Art. 17). Gläubiger verweigert den Rückzug trotz Zahlung → Aufhebung beim Gericht (Art. 85).

Quellen: Art. 8a, 8, 17, 22, 68, 74, 83, 85, 85a, 86, 88 SchKG (Stand 1.1.2026); Art. 12a, 12b GebV SchKG; Art. 142 ZPO; BJ: Weisung Nr. 5 zu Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG, Stand 1.1.2026, Formular 2 fak; BGE 150 III 367 (Monatsfristen); Praxis: Betreibungsamt Basel-Stadt, Stadt Zürich. Geprüft am 19.10.2026.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Zustelldatum des Zahlungsbefehls, Rechtsvorschlag, Verfahren des Gläubigers und Zahlung angeben. Der Check zeigt den richtigen Weg – Gesuch nach Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG, Rückzug durch den Gläubiger (Bst. c) oder Beschwerde/Klage – und das genaue Datum, ab dem das Gesuch beim Amt eintreffen darf.
  2. Fallen vermeiden: Wer bezahlt hat oder keinen Rechtsvorschlag erhoben hat, bekommt das Gesuch abgewiesen und zahlt trotzdem CHF 40. Der Check warnt vorher.
  3. Brief-Paket für CHF 9.90: Gesuch ans Betreibungsamt, Rückzugsbitte an den Gläubiger mit unterschriftsreifer Rückzugserklärung, Nachfassbrief und Bitte um Bestätigung bzw. Bestellung des Registerauszugs – PDF auf Deutsch oder Französisch.

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Kann man eine Betreibung löschen lassen?

Im Register bleibt sie, aber das Betreibungsamt gibt sie Dritten nicht mehr bekannt – sie erscheint dann nicht mehr im Betreibungsregisterauszug. Das Gesetz kennt vier Fälle (Art. 8a Abs. 3 SchKG): nichtige oder aufgehobene Betreibung, gewonnene Rückforderungsklage, Rückzug durch den Gläubiger und das Gesuch des Schuldners nach Rechtsvorschlag.

Was kostet das Gesuch?

Pauschal CHF 40 – auch wenn es abgewiesen wird (Art. 12b GebV SchKG). Ein Betreibungsregisterauszug kostet CHF 17, per Post oder elektronisch CHF 18, eingeschrieben CHF 22 (Art. 12a GebV SchKG).

Gilt noch eine Frist von einem Jahr?

Nein. Das Bundesgericht hatte 2021 entschieden, das Gesuch sei nach einem Jahr nicht mehr möglich (5A_927/2020). Das Parlament hat Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG darauf präzisiert; seit dem 1.1.2026 ist das Gesuch bis zum Erlöschen des Einsichtsrechts Dritter möglich (BJ-Weisung Nr. 5). Manche kantonalen Merkblätter nennen noch die alte Grenze.