Rechtsvorschlag: Frist und Folgen

Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung – und ist die Voraussetzung, damit Sie eine ungerechtfertigte Betreibung später aus dem Auszug entfernen lassen können.

✓ Gratis-Check ohne Anmeldung · ✓ Rechtsstand SchKG 1.1.2026 · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

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Die Regeln

PunktRegel
Fristsofort beim Überbringer des Zahlungsbefehls oder innert 10 Tagen nach der Zustellung beim Betreibungsamt, mündlich oder schriftlich (Art. 74 Abs. 1 SchKG)
Begründungnicht nötig (Art. 75 Abs. 1 SchKG)
Teilweisebestrittenen Betrag genau angeben, sonst gilt die ganze Forderung als bestritten (Art. 74 Abs. 2 SchKG)
Bestätigungauf Verlangen gebührenfrei (Art. 74 Abs. 3 SchKG)
BetreibungsferienEndet die Frist in den Betreibungsferien, verlängert sie sich bis zum dritten Werktag danach (Art. 63 SchKG)
DanachDer Gläubiger muss den Rechtsvorschlag durch Rechtsöffnung (Art. 80–84) oder Klage (Art. 79) beseitigen lassen. Das Recht, die Fortsetzung zu verlangen, erlischt ein Jahr nach Zustellung des Zahlungsbefehls; während eines Gerichtsverfahrens steht diese Frist still (Art. 88 Abs. 2 SchKG).
LöschungNur mit (vollständigem) Rechtsvorschlag ist das Gesuch nach Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG möglich – frühestens drei Monate nach der Zustellung.

Quellen: Art. 8a, 8, 17, 22, 68, 74, 83, 85, 85a, 86, 88 SchKG (Stand 1.1.2026); Art. 12a, 12b GebV SchKG; Art. 142 ZPO; BJ: Weisung Nr. 5 zu Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG, Stand 1.1.2026, Formular 2 fak; BGE 150 III 367 (Monatsfristen); Praxis: Betreibungsamt Basel-Stadt, Stadt Zürich. Geprüft am 19.10.2026.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Zustelldatum des Zahlungsbefehls, Rechtsvorschlag, Verfahren des Gläubigers und Zahlung angeben. Der Check zeigt den richtigen Weg – Gesuch nach Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG, Rückzug durch den Gläubiger (Bst. c) oder Beschwerde/Klage – und das genaue Datum, ab dem das Gesuch beim Amt eintreffen darf.
  2. Fallen vermeiden: Wer bezahlt hat oder keinen Rechtsvorschlag erhoben hat, bekommt das Gesuch abgewiesen und zahlt trotzdem CHF 40. Der Check warnt vorher.
  3. Brief-Paket für CHF 9.90: Gesuch ans Betreibungsamt, Rückzugsbitte an den Gläubiger mit unterschriftsreifer Rückzugserklärung, Nachfassbrief und Bitte um Bestätigung bzw. Bestellung des Registerauszugs – PDF auf Deutsch oder Französisch.

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Ab wann kann ich das Gesuch um Nichtbekanntgabe stellen?

Nach Ablauf von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls. Beispiel: zugestellt am 15.07.2026, die Frist endet am 15.10.2026, das Gesuch sollte ab dem 16.10.2026 beim Betreibungsamt eintreffen. Der Gratis-Check rechnet Ihr Datum aus.

Kann man eine Betreibung löschen lassen?

Im Register bleibt sie, aber das Betreibungsamt gibt sie Dritten nicht mehr bekannt – sie erscheint dann nicht mehr im Betreibungsregisterauszug. Das Gesetz kennt vier Fälle (Art. 8a Abs. 3 SchKG): nichtige oder aufgehobene Betreibung, gewonnene Rückforderungsklage, Rückzug durch den Gläubiger und das Gesuch des Schuldners nach Rechtsvorschlag.

Gibt es ein offizielles Formular?

Ja, das Bundesamt für Justiz stellt das Formular 2 fak gratis zur Verfügung. Es ist nicht obligatorisch: Die Ämter müssen auch Gesuche ohne Formular entgegennehmen (BJ-Weisung Nr. 5, Ziff. 14). Unser Brief-Paket enthält zusätzlich die Briefe an den Gläubiger.