Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung – und ist die Voraussetzung, damit Sie eine ungerechtfertigte Betreibung später aus dem Auszug entfernen lassen können.
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| Punkt | Regel |
|---|---|
| Frist | sofort beim Überbringer des Zahlungsbefehls oder innert 10 Tagen nach der Zustellung beim Betreibungsamt, mündlich oder schriftlich (Art. 74 Abs. 1 SchKG) |
| Begründung | nicht nötig (Art. 75 Abs. 1 SchKG) |
| Teilweise | bestrittenen Betrag genau angeben, sonst gilt die ganze Forderung als bestritten (Art. 74 Abs. 2 SchKG) |
| Bestätigung | auf Verlangen gebührenfrei (Art. 74 Abs. 3 SchKG) |
| Betreibungsferien | Endet die Frist in den Betreibungsferien, verlängert sie sich bis zum dritten Werktag danach (Art. 63 SchKG) |
| Danach | Der Gläubiger muss den Rechtsvorschlag durch Rechtsöffnung (Art. 80–84) oder Klage (Art. 79) beseitigen lassen. Das Recht, die Fortsetzung zu verlangen, erlischt ein Jahr nach Zustellung des Zahlungsbefehls; während eines Gerichtsverfahrens steht diese Frist still (Art. 88 Abs. 2 SchKG). |
| Löschung | Nur mit (vollständigem) Rechtsvorschlag ist das Gesuch nach Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG möglich – frühestens drei Monate nach der Zustellung. |
Quellen: Art. 8a, 8, 17, 22, 68, 74, 83, 85, 85a, 86, 88 SchKG (Stand 1.1.2026); Art. 12a, 12b GebV SchKG; Art. 142 ZPO; BJ: Weisung Nr. 5 zu Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG, Stand 1.1.2026, Formular 2 fak; BGE 150 III 367 (Monatsfristen); Praxis: Betreibungsamt Basel-Stadt, Stadt Zürich. Geprüft am 19.10.2026.
Nach Ablauf von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls. Beispiel: zugestellt am 15.07.2026, die Frist endet am 15.10.2026, das Gesuch sollte ab dem 16.10.2026 beim Betreibungsamt eintreffen. Der Gratis-Check rechnet Ihr Datum aus.
Im Register bleibt sie, aber das Betreibungsamt gibt sie Dritten nicht mehr bekannt – sie erscheint dann nicht mehr im Betreibungsregisterauszug. Das Gesetz kennt vier Fälle (Art. 8a Abs. 3 SchKG): nichtige oder aufgehobene Betreibung, gewonnene Rückforderungsklage, Rückzug durch den Gläubiger und das Gesuch des Schuldners nach Rechtsvorschlag.
Ja, das Bundesamt für Justiz stellt das Formular 2 fak gratis zur Verfügung. Es ist nicht obligatorisch: Die Ämter müssen auch Gesuche ohne Formular entgegennehmen (BJ-Weisung Nr. 5, Ziff. 14). Unser Brief-Paket enthält zusätzlich die Briefe an den Gläubiger.